Alles zum Schweizer Chemikalienrecht!
Wenn man zuviel aus einer Flasche mit der Aufschrift “Gift“ trinkt, dann ist das fast immer, früher oder später, unbekömmlich. — Lewis Carroll
Die Ausgangslage
Das Schweizer Chemikaliengesetz (ChemG) und die dazugehörige Chemikalienverordnung (ChemV) fordern:
- Jedes Unternehmen, in dem beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Substanzen umgegangen wird, muss eine "Chemikalien-Ansprechperson" nach SR 813.113.11 bezeichnen.
- Jede Person, die bestimmte gefährlichen Substanzen ("Gruppe 1" und "Gruppe 2") an bestimmte Personenkreise abgibt, muss den "Sachkenntnisnachweis" nach SR 813.131.21 besitzen.
- Wer Gefahrgut transportiert, muss die Vorschriften des ADR/SDR (Strasse) bzw. RID/RSD (Bahn) einhalten und evtl. einen Gefahrgutbeauftragten nach SR 741.622 bestellen.
Das betrifft fast jedes Unternehmen in der Schweiz, das gefährliche Chemikalien kauft, verkauft, im- oder exportiert, transportiert, produziert, lagert, verwendet oder entsorgt – unabhängig vom Tätigkeitsbereich und der Grösse des Unternehmens und auch beim Verkauf per Internet! (Wenn Sie unsicher sind, ob Sie betroffen sind: Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne!)
Wann ist etwas "gefährlich"?

Vereinfacht gesagt: Nach dem Schweizer Recht ist jedes Produkt als gefährlich eingestuft, das irgendeines der 9 Gefahrensymbole des CLP (siehe Bild oben) trägt. Jedes Unternehmen, das solche Produkte herstellt, verkauft, benutzt oder sonstwie damit umgeht, muss eine "Ansprechperson" benennen.
Innerhalb dieser Produkte gibt es zwei besondere Unterkategorien:
- Gruppe 2 sind Produkte mit ausgeprägten Gefahren (z.B. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden). Diese können an private Nutzer verkauft werden, vorausgesetzt, dass (a) der Käufer beim Verkauf aktiv über die Eigenschaften des Produkts informiert wird, und (b) der Verkäufer offiziell die nötige "Sachkenntnis" nach SR 813.131.21 besitzt.
- Gruppe 1 sind hochgefährliche Produkte, wie z.B. hochgiftige Verbindungen (z.B. H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt), krebserregende Stoffe (z.B. H340: Kann genetische Defekte verursachen, H350: Kann Krebs erzeugen) sowie alle Sprengstoffe. All diese dürfen nur professionelle Anwender abgegeben werden; es gelten die gleichen Abgabebeschränkungen wie für Gruppe 2.
- Beachten Sie, dass beide Bedingungen – aktive Information des Abnehmers, "Sachkenntnis"-Nachweis des Verkäufers – immer erfüllt sein müssen, also auch, wenn die Produkte z.B. per Internet verkauft und/oder mit der Post versandt werden!
Der Gefahrgut-Beauftragte (GGBV)
Unternehmen, die in der Schweiz Gefahrgut auf der Strasse oder Schiene transportieren, müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten (GGB) bestellen.
GGB und GGBV
Die Rolle des GGB ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) SR 741.622 Abschnitt 3 beschrieben. Vereinfacht gesagt: Die Rolle des GGB besteht darin, die Gefahren zu reduzieren, die im Zusammenhang mit dem Abfüllen, Verpacken, Verladen, Versenden, Transportieren und/oder Entladen von gefährlichen Gütern entstehen können. Der Gefahrgutbeauftragte:
- berät Sie in allen Fragen des Gefahrguttransports,
- überwacht den sicheren Umgang mit Gefahrgütern,
- schult die Mitarbeiter, die an diesen Prozessen beteiligt sind
- und erstellt (mindestens) einen Jahresbericht über die Aktivitäten des Unternehmens rund um den Transport von Gefahrgut.
Externer GGB?
Der Gefahrgutbeauftragte kann ein interner Mitarbeiter sein, oder eine externe Person. Je nach der Grösse Ihres Unternehmens kann es sich lohnen, einen externen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, und genau da kommen wir ins Spiel:
- Seit 2020 sind wir zertifiziert als Gefahrgutbeauftragter für den Transport von Gefahrgut auf der Strasse (ADR/SDR) und Schiene (RID/RSD). Wir können darum z.B. als externer Gefahrgutbeauftragter für Ihr Unternehmen tätig werden.
Interesse? Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir erstellen Ihnen gerne ein massgeschneidertes Angebot!
Aus- und Weiterbildung, Zertifizierung
Wir bieten ein umfassendes Programm zur Aus- und Weiterbildung im Chemikalienrecht an. Alle unsere Kurse werden als lebendige und praxisnahe Workshops durchgeführt und sind sowohl als öffentliche Trainings als auch firmenintern buchbar:
Chemikalien-Ansprechperson nach SR 813.113.11
Das Schweizer Chemikalienrecht fordert, dass jedes Unternehmen, in dem beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Chemikalien umgegangen wird, eine Chemikalien-Ansprechperson nach SR 813.113.11 bezeichnet. Das betrifft fast jedes Unternehmen in der Schweiz, das gefährliche Chemikalien kauft, verkauft, im- oder exportiert, transportiert, produziert, lagert, verwendet oder entsorgt – unabhängig vom Tätigkeitsbereich und der Grösse des Unternehmens und auch beim Verkauf per Internet!
Dieser intensive und interaktive 1-Tages-Kurs vermittelt Ihnen alles, was Sie über die Aufgaben und Befugnisse der Chemikalien-Ansprechperson wissen müssen, in einer bodenständigen und pragmatischen Weise. Gleichzeitig lernen Sie die Vorschriften rund um den Transport und Versand von Gefahrgut kennen und wissen, wie man Chemikalien korrekt zum Postversand vorbereitet.
Der Kurs richtet sich an aktive und zukünftige Chemikalien-Ansprechpersonen, Sicherheitsbeauftragte, Firmeninhaber und -Verantwortliche, Produktmanager, Mitarbeiter aus Einkauf und Logistik im Gross- und Einzelhandel, interne und externe Auditoren.
Sie erhalten selbstverständlich, wie bei all unseren Kursen, einen entsprechenden Ausbildungsnachweis.
- Dauer: 1 Tag.
- Die nächsten Termine: (DE) Aarau: 28. Februar 2025. – (FR) Lausanne: 30. April 2025. – Zur Anmeldung.
- Auch als interner Kurs verfügbar: Kontaktieren Sie uns!
- Komplette Beschreibung: Chemikalien-Ansprechperson.
Sachkenntnis zur Abgabe von Chemikalien nach SR 813.131.21
Das Schweizer Chemikaliengesetz (ChemG) fordert, dass jede Person, die bestimmte gefährlichen Substanzen ("Gruppe 1" und "Gruppe 2") an bestimmte Personenkreise abgibt, den "Sachkenntnisnachweis" nach SR 813.131.21 besitzen muss. Grundkenntnisse in Chemie alleine reichen nicht aus, es kommt auch auf die Kenntnis der geltenden Vorschriften, das Verstehen von Sicherheitsdatenblättern und und vor allem auf eine kompetente Beratung des Kunden an!
Dies ist "der" offizielle 2-Tages-Kurs inkl. staatlicher Prüfung für jeden, der die "Sachkenntnis" zur Abgabe von Chemikalien erwerben oder auffrischen möchte; insbesondere Verkäufer und Kundenberater im Gross- und Einzelhandel. Der Schwerpunkt des Kurses liegt auf der korrekten Beratung des Kunden: Dieser Kurs ist darum ebenfalls bestens geeignet, wenn Sie Ihre eigenen Mitarbeiter im Umgang mit gefährlichen Chemikalien anleiten müssen. — Seit 2016 bestehen >98% unserer Teilnehmer die Prüfung auf Anhieb und erhalten das begehrte Zertifikat, >99% spätestens im 2. Anlauf.
Neu und nur bei uns: Seit 2022 umfasst unsere Ausbildung auch einige zusätzliche Elemente, die zwar in der SR 813.131.21 nicht verlangt werden, sich aber vor allem im Einzelhandel als sehr nützlich erwiesen haben:
- Die Piktogramme für den Transport von Chemikalien (ADR).
- Die Vorschriften für den Postversand von Chemikalien als "begrenzte Menge" (LQ).
- Die Vorschriften für den Versand von Lithiumbatterien (Elektrowerkzeuge, Telefone, Powerbanks, ...) per Post.
- Die Rolle der Chemikalien-Ansprechperson.
- Dauer: 2 Tage, normalerweise "1+1" um ein Wochenende herum.
- Die nächsten Termine: (FR) Lausanne: 21. März 2025 (Suite et examen: 24.03.). – (DE) Aarau: 4. September 2025 (2. Teil und Prüfung am nächsten Tag.). – (FR) Lausanne: 31. Oktober 2025 (Suite et examen: 03.11.). – Zur Anmeldung.
- Auch als firmen-interner Kurs verfügbar: Kontaktieren Sie uns!
- Komplette Beschreibung: Sachkenntnis zur Abgabe von Chemikalien .
Sachkenntnis zur Abgabe von Produkten zur Selbstverteidigung: Pfefferspray
Spezieller 1-Tages-Kompaktkurs inkl. staatlicher Prüfung für die Verkäufer von Pfefferspray. Es handelt sich um eine verkürzte Fassung des Kurses "Sachkenntnis", der speziell auf die Anforderungen des Handels mit Pfefferspray ausgelegt ist.
Das Zertifikat, das Sie beim Bestehen dieser Prüfung erhalten, ist ausdrücklich auf den Verkauf von Pfefferspray beschränkt. Wenn Sie zusätzlich andere Produkte aus Gruppe 1 oder 2 verkaufen wollen, dann müssen Sie den uneingeschränkten Sachkenntnisnachweis (siehe oben) erwerben.
Seit Beginn dieses Kurses bestehen 100% unserer Teilnehmer die Prüfung und erhalten das begehrte Zertifikat auf Anhieb!
- Dauer: 1 Tag.
- Die nächsten Termine: (DE) Aarau: 28. April 2025. – (FR) Lausanne: 22. August 2025. – Zur Anmeldung.
- Auch als firmen-interner Kurs verfügbar: Kontaktieren Sie uns!
- Komplette Beschreibung: Sachkenntnis Pfefferspray.
Sachkenntnis zur Abgabe von Chemikalien: Weiterbildung
1-Tages-Auffrischungskurs für jeden, der das Zertifikat zum Nachweis der Sachkenntnis nach SR 813.131.21 bereits besitzt und seine Kenntnisse auffrischen möchte oder muss (ChemV Art. 66.3).
Hinweis: Wenn Ihr Sachkenntnis-Nachweis älter als ca. 2012 ist und Sie seitdem keine Weiterbildung gemacht haben, dann empfehlen wir dringend, den "vollen" 2-Tages-Kurs (s.o.) zu buchen.
- Dauer: 1 Tag.
- Die nächsten Termine: (DE) Aarau: 28. Februar 2025. – Zur Anmeldung.
- Auch als firmen-interner Kurs verfügbar: Kontaktieren Sie uns!
- Komplette Beschreibung: Weiterbildung "Sachkenntnis".
Einführung GHS und ADR: Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgut
Das ADR ist eine europäische Verordnung, die die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse umfasst. Sie ist in der Schweiz als Gesetz angenommen und umfasst die gesamte Transportkette, angefangen bei der Auswahl einer geeigneten Verpackung bis hin zum Entladen am Zielort.
Dieser interaktive 1-Tages-Kurs vermittelt Grundlagen und Anwendung des GHS und ADR in einer bodenständigen und pragmatischen Weise. Der Kurs gilt als Einführung im Sinne des ADR 1.3.2.1 für alle, die besonders mit der Verpackung und der Vorbereitung zum sicheren Transport oder Versand von Chemikalien und ähnlichen Produkten zu tun haben: Hersteller, Ein- und Verkäufer in Gross- und Einzelhandel, Mitarbeiter aus Einkauf, Verkauf, Lager und Logistik, interne und externe Auditoren.
Sie erhalten selbstverständlich, wie bei all unseren Kursen, einen entsprechenden Ausbildungsnachweis.
- Dauer: 1 Tag.
- Die nächsten Termine: (FR) Lausanne: 19. August 2025. – (DE) Aarau: 1. September 2025. – Zur Anmeldung.
- Auch als firmen-interner Kurs verfügbar: Kontaktieren Sie uns!
- Komplette Beschreibung: Einführung GHS und ADR.
Kontakt, Anmeldung
Zur Anmeldung für unsere öffentlichen Kurse folgen Sie bitte diesem Link: Termine und Anmeldung.
Haben Sie Fragen, möchten Sie einen internen Kurs ausrichten, brauchen Sie unsere Hilfe oder eine Beratung? Kontaktieren Sie uns gerne!